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Kommunikation

Ein neues Tool, um Mietzinserhöhungen zu prüfen

Zwei Mal ist der Referenzzins im Jahr 2023 gestiegen, von 1,25 % auf 1,75 %. Für viele Mieter*innen bedeutete dies teilweise happige Mietzinserhöhungen, zusätzlich angefeuert durch die hohe Teuerung. Mit dem vom MV entwickelten Mietzinsrechner können betroffene Mieter*innen in der ganzen Deutschschweiz ihre Erhöhung selbstständig und ohne juristische Kenntnisse prüfen. Den Anstoss für die Entwicklung des Mietzinsrechners gab der MV Zürich.

Dass der Referenzzins steigen würde, zeichnete sich früh ab. Wir stellten uns darum bereits im Spätsommer 2022 die Frage, wie wir mit der hohen Anzahl an Beratungsanfragen umgehen sollten, die im Falle einer Referenzzinserhöhung auf uns zukommen würde. Es war schnell klar: Wir würden nicht jede Mietzinserhöhung innerhalb der Anfechtungsfrist von 30 Tagen prüfen können. Dennoch war es entscheidend, dass die Mieter*innen möglichst viele ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen anfechten konnten. Denn wer nicht rechtzeitig reagiert, zahlt dauerhaft zu viel Miete und verliert einen allfälligen Senkungsanspruch. Wir kreierten deshalb ein Tool, mit dem Mieter*innen selbstständig ihre Mietzinserhöhung überprüfen können.

Prüfung, Handlungsempfehlung und personalisierte Dokumente

Die Umsetzung dieses Tools – des Mietzinsrechners – erfolgte unter der Leitung des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz in Zusammenarbeit mit der Digital-Agentur digital organizing. Gemeinsam haben wir ein benutzerfreundliches und kostenloses Berechnungs-Tool geschaffen, das Mietzinserhöhungen aufgrund der Faktoren Teuerung, Referenzzinssatz und allgemeine Kostensteigerung überprüft. Das Tool fragt Schritt für Schritt die notwendigen Informationen ab, die die Mieter*innen selbstständig aus dem Mietvertrag und der Erhöhungsanzeige herauslesen. Nach abgeschlossener Berechnung erstellt der Mietzinsrechner eine Handlungsempfehlung und gegebenenfalls ein personalisiertes Anfechtungsschreiben an die zuständige Schlichtungsbehörde.

Viele Anfechtungen und einheitliche Kostensteigerungspauschalen – ein voller Erfolg

Der Mietzinsrechner wurde bis Ende 2023 über 80’000 Mal verwendet, davon 45’000 Mal von Mieter*innen aus dem Kanton Zürich. Die Schlichtungsbehörden im Kanton Zürich hatten alle Hände voll zu tun mit Anfechtungen von Mietzinserhöhungen. Das war insofern in unserem Sinne, als dass wir mit der Berechnungsgrundlage des Mietzinsrechners erwirken konnten, dass die Schlichtungsbehörden des Kantons Zürich einheitlich mit Kostensteigerungspauschalen umgehen und dabei praktisch vollständig die von uns angewendete Beratungsstrategie übernehmen (siehe Text Geschäftsbereich Rechtsberatung).

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