Abteilung

Rechtsberatung

Gruppenmandate zur Unterstützung ganzer Siedlungen oder Liegenschaften

Seit je umfasst die Mitgliedschaft beim MV Zürich auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese unterstützt unsere Mitglieder dann, wenn mietrechtliche Auseinandersetzungen gemäss unseren Kriterien eine anwaltschaftliche Vertretung erfordern. Normalerweise wird in einem Mandat eine Mietpartei vertreten. Ist eine ganze Siedlung oder Liegenschaft von einem mietrechtlichen Problem betroffen, kann daraus ein sogenanntes Gruppenmandat entstehen.

In den letzten Jahren hat die Anzahl an (grossen) Gruppenmandaten deutlich zugenommen. Inhaltlich sind dabei Themen betroffen wie Leerkündigungen infolge von Totalsanierung oder Abbruch einer Liegenschaft, massive Mietzinserhöhungen nach umfassenden Sanierungen oder enorm hohe Anfangsmietzinse bei Neuvermietungen. Gruppenmandate beinhalten mindestens zwei Mietparteien; als grosse Gruppenmandate gelten Mandate mit mehr als zehn Mietparteien.

Der MV Zürich engagiert sich bei grossen Gruppenmandaten auch auf politischer und medialer Ebene. Nachdem der MV Zürich 2023 das bisher umfangreichste Gruppenmandat mit insgesamt 185 einzelnen Mietparteien geführt hatte, gab es auch 2024 diverse grosse Gruppenmandate. Medial wirksam war und ist insbesondere der Fall der Sugus-Häuser, bei dem 105 Mietparteien kurz vor Weihnachten die Kündigung erhalten haben. Wie es in solchen grossen Fällen üblich ist, hat der MV Zürich auch hier sofort die Initiative ergriffen und alle Mieter*innen der Sugus-Häuser zu einer Versammlung eingeladen, um das Vorgehen und die Anfechtung der Kündigungen zu koordinieren. Mehrere Anwältinnen wurden mandatiert, den Fall zu betreuen.

Auch für das kommende Jahr ist der MV Zürich gewappnet, sich gegen Kündigungen, ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen, massive Anfangsmietzinse und andere Ungerechtigkeiten zu wehren – mit allen Mitteln, die das Mietrecht zur Verfügung stellt.

Wann habe ich als Mitglied beim MV Zürich das Recht auf eine anwaltschaftliche Vertretung?

Dies haben wir im Rechtsdienstleistungs-Reglement festgehalten. Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein, damit wir ein Mandat vergeben:

  • vollständige Überweisung des aktuellen Mitgliederbeitrags
  • vorgängige persönliche oder telefonische Rechtsberatung beim MV Zürich
  • mietrechtliche Auseinandersetzung, die eine anwaltschaftliche Vertretung erfordert und deren Erfolgsaussichten wir als ausreichend beurteilen
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (z. B. Mietvertrag, ergänzende Unterlagen inkl. unterzeichneter Schadensanzeige)

Weitere Details (z. B. Anspruch auf Rechtsberatungen): https://jahresbericht.mvzh.ch/themen/einfuhrung-des-reglements-rechtsdienstleistungen-des-mv-zurich