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Vorstand MV Zürich

Einführung des Reglements «Rechtsdienstleistungen des MV Zürich»

Wir führen per 1. Juli 2023 ein neues Reglement «Rechtsdienstleistungen des MV Zürich» ein. Damit vereinfachen und vereinheitlichen wir die Abläufe rund um die mietrechtlichen Beratungsangebote und die Mandatsvergabe und klären immer wieder auftauchende Fragen von Mitgliedern.

Das Reglement klärt den Anspruch auf Rechtsberatungen durch den MV Zürich und definiert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine anwaltschaftliche Vertretung beigezogen werden kann. Zum Beispiel wird festgehalten, dass die Mitglieder erst ab Eingang des Jahresbeitrags Anspruch haben auf kostenlose Rechtsberatung beim MV Zürich. Auch braucht es künftig einen Beratungstermin beim MV Zürich, bevor ein Mandat an einen Vertrauensanwalt oder eine Vertrauensanwältin vergeben wird.

Das Reglement wurde vom Vorstand des MV Zürich am 20.03.2023 verabschiedet und tritt per 01.07.2023 in Kraft.

Carmen Wettstein, Präsidentin MV Zürich

Das neue Reglement und die AVB zum Download