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Rechtsberatung

Rechtsberatung bei Heiz- und Nebenkostenabrechnungen

Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen zu ihrer Nebenkostenabrechnung an den MV Zürich. Rechtsberater Thomas Herren zeigt, wie er bei der Prüfung von solchen Abrechnungen vorgeht.

Mein erster Schritt ist immer, dass ich mit dem Mietvertrag prüfe, ob die Kostenpositionen, die in der Rechnung auftauchen, dort auch klar vereinbart sind. Ist eine Position nicht im Vertrag erwähnt, darf sie auch nicht verrechnet werden. Auch wenn eine Position im Vertrag «pauschal» vereinbart ist, darf sie nicht aufgeführt werden.

Weiter prüfe ich, ob Positionen erwähnt werden, die aus anderen Gründen nicht an Mieter*innen weiterverrechnet werden dürfen. Zum Beispiel haben Reparaturen an der Heizung, Kosten für die Gebäudeversicherung oder Positionen, die keinen Zusammenhang mit dem Gebrauch der Sache aufweisen, nichts in der Rechnung zu suchen.

Detaillierte Abrechnung verlangen

Manchmal ist die Rechnung aber nicht detailliert genug, um diese Kontrollen durchzuführen. Dann helfe ich den Mieter*innen, zuerst bei der Verwaltung eine detailliertere Abrechnung zu verlangen – darauf haben sie nämlich Anrecht.

Geprüft werden sollte auch, ob in der Rechnung die Vorauszahlungen der Mieter*innen korrekt berücksichtigt wurden. Die entsprechende Zahl befindet sich oft ziemlich weit unten in der Rechnung vor dem Betrag, der nachgezahlt werden muss (oder der zurückgezahlt wird).

Wenn die Mieter*innen eine alte Abrechnung aus den Vorjahren mitnehmen, kann ich kontrollieren, ob sich einzelne Kosten auffällig verändert haben. Ist dies so, sollten sie dem nachgehen und bei der Vermieterschaft gezielt nachfragen.

Auffälligen Positionen nachgehen

Die Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter*innen kann ich in einer Beratung ebenfalls überprüfen. Oft ist es aus der Rechnung selber nicht ersichtlich, nach welchem System diese Verteilung erfolgt. Manchmal kann ich dennoch mit den Angaben der Mieter*innen eine Näherungsrechnung machen. Im Zweifel sollten sie sich bei Unklarheiten aber an die Verwaltung wenden.

Lassen sich offene Fragen nicht durch weitere Auskünfte bei der Verwaltung klären, dann rate ich dazu, Einsicht in die Belege zu nehmen. Tipp: Es ist oft nicht sinnvoll, die gesamten Belege durchzusehen. Ich rate dazu, gezielt auffälligen Positionen nachzugehen.

Ein letzter Hinweis: Mieter*innen sollten sich nicht entmutigen lassen, wenn sie eine Nebenkostenabrechnung nicht verstehen. Dies liegt in den meisten Fällen nämlich daran, dass die Abrechnung zu wenig klar ist.

Entwicklung Beratungen zum Thema Heiz- und Nebenkosten

Themen: Prüfung der Nebenkostenabrechnung z. B. wegen höheren Preisen oder Einführung von neuen Nebenkosten

Soll ich wegen der gestiegenen Energiekosten die Akontobeträge freiwillig erhöhen?

Sie sind dazu nicht verpflichtet. Es kann jedoch sinnvoll sein, die Akontobeträge zu erhöhen, damit Sie bei Erhalt der Abrechnung nicht einen hohen Betrag nachzahlen müssen. Als Alternative können Sie Geld auf die Seite legen, um sich für eine höhere Nachzahlung zu wappnen.

Bezahlen die Sozialhilfe-Ergänzungsleistungen meine höheren Energiekosten?

Nicht einfach so. Sie müssen auf die Vermieterschaft zugehen und verlangen, dass sie die Akontobeträge im Vertrag den neuen Verhältnissen anpasst. Nur dann werden die erhöhten Kosten von den Sozialleistungen gedeckt.

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